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1) Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der IT Distribution GmbH (nachfolgend rombus genannt) und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von rombus- Produkten und –Leistungen als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von rombus ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. rombus ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen.
2) Angebot und Auftragsannahme
Alle Angebote der Firma rombus sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben vorbehalten. rombus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
3) Preise
Alle Preise gelten netto Kasse zuzüglich geltender Umsatzsteuer inklusive Standardverpackung. Sonderverpackung, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten. Sämtliche Versendungen – einschließlich eventueller Rücksendungen – gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers.
4) Zahlungen
Zahlungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsstellung. Zahlungen sind zu erbringen netto ohne Abzug. Der Käufer verpflichtet sich ab dem 7. Tag nach Fälligkeit, ohne besondere Mahnung auf unsere Forderungen Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an rombus zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei vereinbarter Scheckzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehenden Kosten des Einzugs an rombus zu erstatten. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen rombus grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen rombus, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristensetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist rombus berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Käufer (auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware) werden sofort fällig:
- wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Ausgenommen sind die Fälle, in denen er seine Zahlung an einen Spediteur nachweist,
- wenn bei ihm nach Absendung der Auftragsware oder Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt,
- wenn er geltend macht, zur rechtzeitigen Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht gewillt oder in der Lage zu sein,
- wenn er gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von rombus anerkannt.
rombus ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
5) Umsatzsteuer
Im Hinblick auf das ab dem 1. Januar 1993 in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Käufer, wenn er außerhalb Deutschlands ansässig ist, rombus jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Der Käufer stellt rombus von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers ergibt.
6) Eigentumsvorbehalt
rombus behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird rombus Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von rombus gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für rombus. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits sicherheitshalber im vollen Umfang an rombus ab, die die Abtretung annimmt. rombus ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen zu erzielen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum rombus hingewiesen und hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist rombus berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe, rombus verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt rombus.
7) LieferfristenLieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet rombus einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, weil sie auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist.
Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fa. rombus liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder Aufstand. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweist, ist rombus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8) Versand
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
9) Gewährleistung
Die Angaben der rombus zum Liefer- bzw. Leistungsgegenstand in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften; handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. rombus übernimmt bei Softwarelieferungen keine Haftung für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme.
Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht und solche rombus spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt schriftlich, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung mitteilt. Ferner ist Vorraussetzung, dass die Ware auf seine Kosten und sein Risiko unter Mitteilung der Modell-, Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins an rombus zurückgeschickt wird.
9a) Gewährleistung für alle Computer, Notebooks und Serversysteme
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auslieferung aus unserem Lager. Die Gewähr umfasst, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Bei berechtigter Reklamation steht dem Kunden nach Wahl von rombus ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hard- und Softwareprodukten gelten diese als nicht zusammengehörend gekauft.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von rombus-Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Dann bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt.
Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der rombus für den Fachhandel durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Reparaturpauschalen berechnet. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Die Gewährleistungspflicht der rombus beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
9b) Gewährleistung für Handelsware
Für Handelsware gelten die Garantieleistungen der Vorlieferanten von rombus bzw. Hersteller insoweit als sie deren Bedingungen nicht widersprechen oder sie unterlaufen.
9c) Sonstige Gewährleistungsbestimmungenrombus tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der rombus ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die rombus geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der rombus abhängig. rombus ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
10) Haftung
Schadenersatzansprüche jedweder Art gegen rombus sind, wenn nicht durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von rombus, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstige Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haften rombus und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist.
Soweit es sich um von rombus hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch aus Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.
11) Anzuwendendes RechtDie Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
12) Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten ist Paderborn. Der Kunde kann auch an seinem Sitz verklagt werden.
13) Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages noch die übrigen Geschäftsbestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der rombus International GmbH
1) Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der rombus International GmbH (nachfolgend rombus genannt) und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von rombus- Produkten und –Leistungen als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von rombus ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. rombus ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen.
2) Angebot und Auftragsannahme
Alle Angebote der Firma rombus sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben vorbehalten. rombus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
3) Preise
Alle Preise gelten netto Kasse zuzüglich geltender Umsatzsteuer inklusive Standardverpackung. Sonderverpackung, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten. Sämtliche Versendungen – einschließlich eventueller Rücksendungen – gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers.
4) Zahlungen
Zahlungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsstellung. Zahlungen sind zu erbringen netto ohne Abzug. Der Käufer verpflichtet sich ab dem 7. Tag nach Fälligkeit, ohne besondere Mahnung auf unsere Forderungen Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an rombus zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei vereinbarter Scheckzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehenden Kosten des Einzugs an rombus zu erstatten. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen rombus grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen rombus, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristensetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist rombus berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Käufer (auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware) werden sofort fällig:
- wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Ausgenommen sind die Fälle, in denen er seine Zahlung an einen Spediteur nachweist,
- wenn bei ihm nach Absendung der Auftragsware oder Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt,
- wenn er geltend macht, zur rechtzeitigen Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht gewillt oder in der Lage zu sein,
- wenn er gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von rombus anerkannt.
rombus ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
5) Umsatzsteuer
Im Hinblick auf das ab dem 1. Januar 1993 in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Käufer, wenn er außerhalb Deutschlands ansässig ist, rombus jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Der Käufer stellt rombus von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers ergibt.
6) Eigentumsvorbehalt
rombus behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird rombus Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von rombus gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für rombus. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits sicherheitshalber im vollen Umfang an rombus ab, die die Abtretung annimmt. rombus ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen zu erzielen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum rombus hingewiesen und hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist rombus berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe, rombus verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt rombus.
7) Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet rombus einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, weil sie auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist.
Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fa. rombus liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder Aufstand. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweist, ist rombus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8) Versand
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
9) Gewährleistung
Die Angaben der rombus zum Liefer- bzw. Leistungsgegenstand in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften; handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. rombus übernimmt bei Softwarelieferungen keine Haftung für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme.
Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht und solche rombus spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt schriftlich, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung mitteilt. Ferner ist Vorraussetzung, dass die Ware auf seine Kosten und sein Risiko unter Mitteilung der Modell-, Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins an rombus zurückgeschickt wird.
9a) Gewährleistung für alle Computer, Notebooks und Serversysteme
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auslieferung aus unserem Lager. Die Gewähr umfasst, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Bei berechtigter Reklamation steht dem Kunden nach Wahl von rombus ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hard- und Softwareprodukten gelten diese als nicht zusammengehörend gekauft.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von rombus-Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Dann bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt.
Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der rombus für den Fachhandel durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Reparaturpauschalen berechnet. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Die Gewährleistungspflicht der rombus beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
9b) Gewährleistung für Handelsware
Für Handelsware gelten die Garantieleistungen der Vorlieferanten von rombus bzw. Hersteller insoweit als sie deren Bedingungen nicht widersprechen oder sie unterlaufen.
9c) Sonstige Gewährleistungsbestimmungen
rombus tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der rombus ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die rombus geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der rombus abhängig. rombus ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
10) Haftung
Schadenersatzansprüche jedweder Art gegen rombus sind, wenn nicht durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von rombus, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstige Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haften rombus und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist.
Soweit es sich um von rombus hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch aus Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.
11) Anzuwendendes Recht
Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
12) ErfüllungsortErfüllungsort und Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten ist Paderborn. Der Kunde kann auch an seinem Sitz verklagt werden.
13) Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages noch die übrigen Geschäftsbestimmungen.
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