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Unsere Produkte der Marke rombus sowie MassiveMachine sind Qualitätsprodukte, die hohe technische und qualitative Ansprüche erfüllen. Wir gewähren unseren Kunden auf diese Produkte eine Garantie gemäß nachfolgenden Bedingungen. Der Kunde ist zu deren Inanspruchnahme berechtigt, sofern es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler an dem erworbenen Produkt handelt. Im Folgenden werden die Produkte der Marke rombus und der Marke MassiveMachine einheitlich als „rombus Produkte“ deklariert.
Die genaue Garantieart sowie deren Dauer für Ihr rombus Produkt ergibt sich aus dem Systemschein, der jedem Produkt beiliegt. Dieses Dokument ist gut aufzubewahren.
Die Garantie begründet eine eigene freiwillige Verpflichtung von rombus als Hersteller gegenüber erstmaligen Erwerbern von Neugeräten. Die Garantie gilt nicht für rombus Produkte, die von rombus als Gebrauchtgeräte in Verkehr gebracht wurden. Neben dieser freiwilligen Garantiezusage können Endkunden gesetzliche Ansprüche haben, die durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden. Unabhängig davon bestehen möglicherweise - neben dieser Herstellergarantie - eigene Garantiezusagen der rombus-Fachhändler, welche ausschließlich diesen gegenüber geltend gemacht werden können.
Neben den Standard-Garantieleistungen eines jeden rombus Produktes besteht die Möglichkeit, zusätzliche Garantie- und Serviceleistungen für das Produkt zu erwerben (z.B. Garantieverlängerungen oder Vor-Ort-Services). Weitere Informationen am Ende dieser Garantiebedingungen.
Garantiebedingungen
Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes eines rombus Produktes durch einen Endkunden vom Händler (Kaufdatum des Originalkaufbelegs bzw. Datum des Originallieferscheins). Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Originalkaufbeleg bzw. Originallieferschein durch den Kunden vorgelegt wird.
Auf dem Kaufbeleg/Lieferschein muss sowohl die Gerätebezeichnung als auch die Seriennummer des Gerätes vermerkt sein.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Feststellen des Fehlers bei dem rombus-Support oder dem rombus-Fachhändler geltend gemacht werden.
Sämtliche Garantie- und Serviceleistungen gelten nur für Deutschland. Besonders die Reaktionszeit des Vor-Ort-Service kann sich bei einem Einsatz auf Inseln möglicherweise verzögern.
Umfang und Erbringung von Garantieleistungen
Die Garantie umfasst, soweit nicht anderweitig geregelt, alle auftretenden Material- und Verarbeitungsfehler während des Garantiezeitraums. Die auf dem Systemschein Ihres Produktes ausgewiesene Garantie- und Serviceleistung wird im Folgenden beschrieben.
Die Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Betrieb des Produktes voraus, der aus der Betriebsanleitung bzw. der Produktdokumentation hervorgeht. Defekte, die aus nicht bestimmungsgemäßem Betrieb des Produktes entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie beschränkt sich auf die Wiederherstellung der Hardwaremerkmale und des Zustandes, den das rombus Produkt vor dem Defekt hatte. Die Garantie von rombus beinhaltet nicht das Wiederherstellen von Kundendaten oder Software.
Nach Wahl von rombus erfolgt die Garantieleistung entweder durch Reparatur oder Austausch. Der Austausch defekter Teile erfolgt bei Material- und/oder Verarbeitungsfehlern durch neue oder durch neuwertige Teile. In bestimmten Fällen wird das gesamte rombus Produkt gegen ein gleiches oder funktional gleichwertiges Produkt ausgetauscht. Die Haftung von rombus beschränkt sich auf die Kosten der Reparatur bzw. Ersatz des defekten rombus-Produktes.
Die im Rahmen eines Garantiefalles aus einem Produkt entfernten defekten Teile gehen in das Eigentum von rombus über.
Durch den Einbau von neuen Teilen gilt nur die verbleibende Garantiedauer des reparierten Gerätes – sie verlängert sich dadurch in keinem Fall.
Garantieleistungen werden durch rombus oder autorisierte rombus Service-Partner zu den lokal vor Ort festgelegten Arbeitszeiten erbracht.
rombus steht es in jedem Fall frei, den Defekt dadurch zu beheben, dass dem Kunden ein Ersatzteil zugeschickt wird und dieser den Austausch, Einbau oder Anschluss anhand der von rombus zur Verfügung gestellten Anleitung selbst übernimmt. Dies gilt nur, wenn sich das Ersatzteil für einen solchen Austausch eignet. rombus kann jederzeit die Rücksendung des defekten bzw. ausgetauschten Teils verlangen.
Sollte aufgrund eines Festplattenschadens diese ausgetauscht werden müssen, wird das ursprünglich installierte Betriebssystem mit den Grundeinstellungen aufgespielt. Dies gilt unter der Bedingung, dass hierzu alle erforderlichen Datenträger vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Eingeschränkte Garantie
Datenspeichermedien
Die Garantiezeit für Datenspeichermedien beträgt – unabhängig der Garantie des gesamten rombus Produktes – 6 Monate. rombus tauscht Datenträger aus, falls diese mit einem rombus-Produkt mitgeliefert worden sind und bereits bei Lieferung einen physikalischen Defekt aufwiesen. Software selbst ist nicht Gegenstand dieser Garantie.
Externe Peripherie (Tastatur, Maus, Lautsprecher, Mikrofon, Kopfhörer)
Akkus, Batterien
Die Garantie dieser Komponenten – auch wenn Sie mit einem rombus-Produkt zusammen gekauft wurden - beschränkt sich grundsätzlich auf eine Laufzeit von 6 Monaten.
Definition der Garantie- und Serviceleistungen
Diese Übersicht erläutert die unterschiedlichen Garantie- und Serviceleistungen, die für rombus-Produkte erhältlich sind.
Grundsätzlich kann sich der Kunde direkt bei dem rombus-Support oder alternativ bei seinem rombus-Fachhändler telefonisch oder schriftlich melden. Zunächst wird angestrebt, eine telefonische Störungsbeseitigung bzw. Fehlerdiagnose durchzuführen.
- E-Mail: support@rombus.de
- Telefon: 02951-606-333 (erreichbar Mo. – Fr. von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Bring-In-Garantie
Die Laufzeit der Bring-In-Garantie kann optional auf bis zu 60 Monate (ab Kaufdatum des Produktes durch den Kunden) erweitert werden.
Nach Rücksprache mit dem rombus-Support sendet der Kunde sein defektes Produkt direkt zum rombus-Reparaturzentrum ein. Alternativ wickelt der Kunde die Bring-In-Garantie über einen rombus-Fachhändler ab. Im Garantiefall übernimmt rombus die Kosten für die anfallende Arbeitszeit und für das benötigte Material oder Ersatzteil.
Der Hintransport des defekten Produktes hat sicher verpackt und „frei“ an rombus zu erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt rombus.
Pick-Up & Return Service
Einige rombus-Produkte haben Pick-Up & Return Service, oder können optional mit diesem Service erweitert werden. Die Laufzeit dieses Services entspricht der Garantiezeit des rombus-Produktes. Ggf. ist diese durch eine Garantieverlängerung zu erweitern. Dieser zusätzliche Service muss zeitgleich mit Kauf des rombus-Produktes erworben werden.
Nach Rücksprache mit dem rombus-Support wird das defekte rombus-Produkt bundesweit (ausgenommen Inseln) direkt bei dem Kunden oder rombus-Fachhändler kostenfrei abgeholt und nach Instandsetzung wieder frei zurückgesendet. Nach Abholung des defekten rombus-Produktes erfolgt die Reparatur und Rücksendung werktags in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
Vor-Ort-Service am übernächsten Arbeitstag (2BD - SecondBusinessDay)
Viele rombus-Produkte können mit dieser Serviceerweiterung optional ausgestattet werden (zeitgleich mit Kauf des rombus-Produktes). Hierbei wird bei einem defekten rombus Produkt ein von rombus beauftragter Service-Partner zur Durchführung der Reparatur beauftragt. Die Reaktionszeit (hier: 2BD – SecondBusinessDay) ist die Zeit, in welcher der rombus Service-Partner den Vor-Ort-Einsatz beim Kunden beginnt. Die Reaktionszeit kann im Einzelfall vom zugesagten Wert abweichen, z.B. durch schwer erreichbare Gebiete oder höhere Gewalt (Sperrung der Zugangsstraßen, Verkehrsaufkommen). Die Reaktionszeit meint nicht die vollumfängliche Fehlerbeseitigung des defekten rombus-Produktes, sondern definiert den Beginn des Vor-Ort-Einsatzes beim Kunden durch einen rombus Service-Partner.
Tritt ein Defekt bei einem so ausgestatteten rombus-Produkt auf, so steht dem Kunden primär der rombus-Support zur Fehlerqualifizierung zur Verfügung. Sollte der Fehler telefonisch nicht behoben werden können, wird ein Vor-Ort-Einsatz koordiniert. Hier gelten folgende Cut-Off-Zeiten:
- Geht die Störungsmeldung des Kunden bis 16:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz am übernächsten Arbeitstag (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr)
- Geht die Störungsmeldung des Kunden nach 16:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz am über-übernächsten Arbeitstag (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr)
Diese Reaktionszeiten beziehen sich nicht auf Inseln. Dort kann sich die Reaktionszeit möglicherweise verzögern.
Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag (NBD - NextBusinessDay)
Viele rombus-Produkte können mit dieser Serviceerweiterung optional ausgestattet werden (zeitgleich mit Kauf des rombus-Produktes). Hierbei wird bei einem defekten rombus Produkt ein von rombus beauftragter Service-Partner zur Durchführung der Reparatur beauftragt. Die Reaktionszeit (hier: NBD – NextBusinessDay) ist die Zeit, in welcher der rombus Service-Partner den Vor-Ort-Einsatz beim Kunden beginnt. Die Reaktionszeit kann im Einzelfall vom zugesagten Wert abweichen, z.B. durch schwer erreichbare Gebiete oder höhere Gewalt (Sperrung der Zugangsstraßen, Verkehrsaufkommen). Die Reaktionszeit meint nicht die vollumfängliche Fehlerbeseitigung des defekten rombus-Produktes, sondern definiert den Beginn des Vor-Ort-Einsatzes beim Kunden durch einen rombus Service-Partner.
Tritt ein Defekt bei einem so ausgestatteten rombus-Produkt auf, so steht dem Kunden primär der rombus-Support zur Fehlerqualifizierung zur Verfügung. Sollte der Fehler telefonisch nicht behoben werden können, wird ein Vor-Ort-Einsatz koordiniert. Hier gelten folgende Cut-Off-Zeiten:
- Geht die Störungsmeldung des Kunden bis 16:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz am nächsten Arbeitstag (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr)
- Geht die Störungsmeldung des Kunden nach 16:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz am übernächsten Arbeitstag (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr)
Diese Reaktionszeiten beziehen sich nicht auf Inseln. Dort kann sich die Reaktionszeit möglicherweise verzögern.
Vor-Ort-Service innerhalb von 4 Stunden (SBD - SameBusinessDay)
Einige rombus-Server-Produkte können mit dieser Serviceerweiterung optional ausgestattet werden (zeitgleich mit Kauf des rombus-Produktes). Hierbei wird bei einem defekten rombus Produkt ein von rombus beauftragter Service-Partner zur Durchführung der Reparatur beauftragt. Die Reaktionszeit (hier: SBD – SameBusinessDay) ist die Zeit, in welcher der rombus Service-Partner den Vor-Ort-Einsatz beim Kunden beginnt. Die Reaktionszeit kann im Einzelfall vom zugesagten Wert abweichen, z.B. durch schwer erreichbare Gebiete oder höhere Gewalt (Sperrung der Zugangsstraßen, Verkehrsaufkommen). Die Reaktionszeit meint nicht die vollumfängliche Fehlerbeseitigung des defekten rombus-Produktes, sondern definiert den Beginn des Vor-Ort-Einsatzes beim Kunden durch einen rombus Service-Partner mit dem Ziel, eine detaillierte Fehlerqualifizierung zu erstellen. Die Fehlerbeseitigung kann möglicherweise erst in einem zweiten Vor-Ort-Einsatz erfolgen.
Tritt ein Defekt bei einem so ausgestatteten rombus-Produkt auf, so steht dem Kunden primär der rombus-Support zur Fehlerqualifizierung zur Verfügung. Sollte der Fehler telefonisch nicht behoben werden können, wird ein Vor-Ort-Einsatz koordiniert. Hier gelten folgende Cut-Off-Zeiten:
- Geht die Störungsmeldung des Kunden bis 14:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz innerhalb der darauf folgenden vier Stunden (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr)
- Geht die Störungsmeldung des Kunden nach 14:00 Uhr bei dem rombus-Support ein, erfolgt der Vor-Ort-Einsatz am nächsten Arbeitstag (Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr) bis 12:00 Uhr
Diese Reaktionszeiten beziehen sich nicht auf Inseln. Dort kann sich die Reaktionszeit möglicherweise verzögern.
Aussschlüsse vom Vor-Ort-Service
Von den Vor-Ort-Service Leistungen sind ausgenommen:
- Externe Peripherie (Tastatur, Maus, Lautsprecher, Mikrofon, Kopfhörer etc.)
- Akkus
- Batterien
- Streamer
- Bandlaufwerke
- RDX-Laufwerke
Garantieausschlüsse
Nicht unter die Garantie fallen:
- Abweichungen in der Beschaffenheit oder unwesentliche Fehler des Produktes, wodurch der Wert oder der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird
- Bereitstellung und Installation von BIOS-, Treiber- oder Software-Updates/-Upgrades
- Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen, Löschen von Passwörtern etc.
- Sichern oder Wiederherstellen kundenspezifischer Daten oder Software
- Neuinstallation von nicht mehr lauffähiger Software oder des Betriebssystems (Gründe wie z. B. benutzerverursachtes Löschen systemrelevanter Dateien, fehlerhafte Systemeinstellungen oder Computerviren)
- Die fehlerfreie Funktion integrierter, aufgespielter oder mitgelieferter Software sowie deren Funktionalität oder Leistung, selbst wenn sie mit einem rombus-Produkt zusammen geliefert wurde
- Schäden an Hardware, sofern sie durch Softwarefehler herbeigeführt werden
- Verschleißerscheinungen bei Datenträgern oder LCD-Hintergrundbeleuchtungen
- Ersatz verbrauchter Batterien sowie nachlassende Kapazität von Akku Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien
- Pixelfehler bei Notebook-Displays innerhalb Fehlerklasse II nach ISO 9241-307
Die Garantie umfasst ferner nicht die Diagnose und Beseitigung von Störungen, die
hervorgerufen wurden durch:
- Falsche oder unsachgemäße Benutzung oder Behandlung des Produktes durch den Kunden oder Dritte (z. B. LCD-Bruch, mechanische Beschädigungen, defekte Kabel oder Stecker)
- Unsachgemäße Lagerung, Reinigung oder Betriebsbedingungen, die eine normale Nutzung im Büro oder eine private Nutzung überschreiten (z.B. Betrieb bei Rauch, Staub, hoher Luftfeuchtigkeit oder außergewöhnlichen Raumtemperaturen)
- Unsachgemäße oder nicht erfolgte Wartung oder Reinigung von Bandlaufwerken und sonstigen Sicherungsgeräten
- höhere Gewalt (Feuer, Blitzeinschlag, Überschwemmung, Krieg o.ä. Vorkommnisse)
- Verschmutzungen (Tastatur, Maus, Bandlaufwerke, Belüftungsein- und auslässe, etc.)
- außergewöhnliche Umgebungseinflüsse (Schwankungen der elektrischen Stromversorgung, Magnetfelder o.ä.) oder andere, nicht von rombus zu vertretende Umstände
- Transportschäden
Der Garantieanspruch erlischt in folgenden Fällen:
- rombus-Produkte wurden mit Teilen, Komponenten oder Peripheriegeräten versehen oder genutzt, die von rombus für die konkrete Anwendung nicht freigegeben sind
- Serviceleistungen/Reparaturen oder Veränderungen wurden am Produkt durch nicht von rombus autorisierte Personen vorgenommen
Dies gilt nicht, wenn der Defekt nachweislich nicht durch diese Ereignisse verursacht worden oder deren Folge ist.
rombus Produkte mit veränderten, entfernten oder unleserlich gemachten Seriennummern sind gleichfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
Weitergehende als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Garantieberechtigten sind ausgeschlossen, soweit nicht nach dem jeweils anwendbaren Recht eine zwingende gesetzliche Verpflichtung oder Haftung für rombus besteht. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich von Ansprüchen auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Daten- oder Informationsverlust oder Schäden infolge von Betriebsunterbrechung.
Geltendes Recht
Die Garantie unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen über Verträge für den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
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