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Sozialstandards der rombus Gruppe

 

Als Standardanforderung für Geschäftsbeziehungen mit der It Distribution GmbH verlangen wir von unseren Geschäftspartnern (Lieferanten, deren Produzenten und Subunternehmern) die Einhaltung und Wahrung der nachfolgenden grundlegenden Rechte für Beschäftigte, gleichgültig ob diese direkt bei unseren Geschäftspartnern beschäftigt sind und unabhängig von der vertraglichen Grundlage dieser Beschäftigung sowie die Einhaltung nachfolgender Umweltstandards.

Aufgrund geschlossener Vereinbarungen sind wir berechtigt, die Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern bei Verstoß gegen diese Sozialstandards zu beenden.

Die jeweils einschlägigen ILO-Konventionen und ILO-Empfehlungen sind einzuhalten.

 

1. Kinderarbeit

 

Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn gemäß ILO-Konvention werden Ausnahmen gewährt. Die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen zum Schutz von jungen Beschäftigten sind einzuhalten.

 

2. Zwangsarbeit

 

Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit darf nicht erfolgen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein und auf Grundlagen beruhen, die den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen entsprechen.

 

3. Diskriminierung

 

Diskriminierungen gleich welcher Art sind untersagt.

 

4. Disziplinarmaßnahmen

 

Alle Beschäftigten haben Anspruch darauf, respekt- und würdevoll behandelt zu werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit den nationalen Gesetzen und den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

 

5. Arbeitszeiten

 

Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind.

 

6. Vergütung

 

Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher von beiden höher ist. Geschäftspartner müssen sich darum bemühen, Löhne zu zahlen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen

 

7. Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

 

Der Arbeitgeber muss die Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes sicherstellen, welches die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten nicht gefährdet.

Insbesondere jugendlichen Beschäftigten dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Bedingungen ausgesetzt werden.

 

8. Umwelt- und Tierschutz

 

Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der Produktion ist von herausragender Bedeutung und unbedingt zu beachten. Hierzu gehört nicht nur die Einhaltung der jeweils gültigen nationalen Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung. Der Geschäftspartner setzt sich für eine Minimierung sämtlicher potenzieller Risiken und Auswirkungen seines Produktionsprozesses für die Umwelt sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch bei seinen Zulieferern ein. Alle Geschäftspraktiken und Verfahren, insbesondere auch die Entsorgung von Abfällen und der Umgang und die Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffen, müssen die jeweiligen rechtlichen Mindestanforderungen zum Umweltschutz erfüllen oder sogar übertreffen. 

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